Sind sowohl die gesetzlichen als auch persönlichen Voraussetzungen für eine Brustkrebsreha erfüllt, bleibt die Entscheidung, ob die Rehabilitation ambulant, stationär oder auch teilstationär durchgeführt werden soll. Die Wahl der Art der Rehabilitationsmaßnahme hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Nach der Diagnose und Therapie von Brustkrebs sind der persönliche Zustand der Patientin und die daraus resultierenden Wünsche höchst individuell und können nicht verallgemeinert werden. Manche Patientinnen sind nach erfolgreicher Behandlung dankbar, wenn sie sich noch ein paar Wochen außerhalb des normalen Alltags erholen kann. Anderen ist es wichtig, nach der anstrengenden Zeit der Therapie in ihr gewohntes Umfeld und den Schoß der Familie zurückzukehren.
Eine ambulante Brustkrebsreha bietet grundsätzlich dieselben Möglichkeiten wie eine stationäre. Bei der ambulanten Rehabilitation muss die Patientin allerdings die verschiedenen Therapiemaßnahmen in entsprechenden Arzt-, Physiotherapie- und Beratungspraxen wahrnehmen, sofern es kein spezialisiertes Klinikum in der Nähe gibt. Die Patientin bleibt während der ambulanten Reha zu Hause wohnen.
Die ambulante Brustkrebsreha bietet den Vorteil, dass die Patientin weiterhin von ihrem niedergelassenen Arzt betreut werden kann und auf Wunsch auch Angehörige mit in die therapeutischen Maßnahmen einbezogen werden können. Leben im Haushalt der Patientin Kinder unter zwölf Jahren, kann für die Zeit der ambulanten Rehamaßnahme eine Haushaltshilfe beantragt werden.
Entscheidet sich die Patientin für eine teilstationäre Brustkrebsreha, finden die Rehabilitationsmaßnahmen in einer Einrichtung in Wohnortnähe statt. Je nach Therapie- und Betreuungsplan ist die Patientin montags bis freitags an bis zu sechs Stunden täglich in der Rehaeinrichtung. Die Nächte und Wochenenden verbringt sie zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld.
Grundsätzlich ist eine ambulante oder auch teilstationäre Brustkrebsreha nicht besser oder schlechter als eine stationäre. Allerdings kann es aufgrund regionaler Gegebenheiten sinnvoll sein, eine stationäre Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung obliegt der Patientin selbst. Sie sollte allerdings mit ihrem behandelnden Arzt Rücksprache halten, inwiefern es sinnvoll ist, lange Fahrtzeiten auf sich zu nehmen, um dem Wunsch der ambulanten Brustkrebsreha in einer weiter entfernten Rehaklinik nachzukommen. Vor allem für Patientinnen aus ländlichen Regionen sind geeignete Kliniken häufig weit entfernt. Um die Rehabilitation so stressfrei wie möglich ohne lange An- und Abfahrtswege zu gestalten, sollte der stationäre Aufenthalt in solchen Fällen nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Eine stationäre Brustkrebsreha findet in einer spezialisierten Rehabilitationsklinik statt und ist zunächst auf eine Dauer von drei Wochen ausgelegt. Die Patientin wohnt während der gesamten Dauer in der Rehaeinrichtung und kann sich während dieser Zeit ganz auf ihre Genesung konzentrieren. Denn nach den häufig anstrengenden und auch körperlich fordernden Therapiemaßnahmen fühlen sich viele Frauen noch nicht in der Lage, in ihren gewohnten Alltag zurückzukehren. Auch die seelischen Folgen brauchen ihre Zeit, um verarbeitet zu werden, weshalb es für viele Patientinnen nach der Brustkrebserkrankung wichtig und sinnvoll ist, sich mit anderen Frauen auszutauschen.
Ein weiterer Vorteil der stationären Brustkrebsreha ist der Umfang und die zeitliche Dichte der Rehabilitationsmaßnahmen. Die Kliniken sind darauf spezialisiert, der Patientin alle erforderlichen Maßnahmen zu bieten, die zeitnah und mit kurzen Wegen im Klinikum absolviert werden können.
Sabrina Mandel