Den Antrag auf eine Brustkrebsreha stellt die Patientin bereits während ihres Aufenthalts in der Klinik, in der die Therapie durchgeführt wird. Der Antrag sollte so früh wie möglich beim zuständigen Kostenträger eingereicht werden, damit der Antritt zur Rehabilitation möglichst unmittelbar nach Abschluss der Therapie erfolgen kann.
Der Kostenträger prüft den Rehabilitationsantrag unter Berücksichtigung der eventuell angegebenen Wunschklinik der Patientin. Wenn alle Voraussetzungen zur Brustkrebsreha erfüllt sind, erhält die Patientin nach Abschluss der Prüfung einen Bewilligungsbescheid zur Kostenübernahme. Der Bescheid enthält außerdem Name und Adresse der zugewiesenen Rehaeinrichtung und den Antrittstermin zur Anschlussrehabilitation.
In der Regel wird die Brustkrebsreha innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus der Klinik angetreten. Die jeweilige Klinik wird im Rahmen ihres Entlassmanagements die wichtigsten Vorsorgen treffen, damit die Patientin in der Zeit bis zum Antritt ihrer Anschlussrehabilitation gegebenenfalls unterstützt und betreut wird. Notwendige Medikamente sowie benötigte Hilfs- oder Heilmittel werden ebenfalls von der Klinik gestellt.
Die Patientin selbst sollte bei Antritt ihrer Rehabilitation unter anderem folgende Dinge bei sich haben:
Am Tag der Anreise der Patientin werden in der Rehaeinrichtung zunächst verschiedene organisatorische Dinge geklärt. Nach der Begrüßung erhält die Patientin in der Regel ihre Zimmerschlüssel, Informationen zur Einrichtung sowie einen Essensplan, aus dem meist ein Wunschmenü gewählt werden kann.
Nach der Ankunft und einer kurzen Orientierungsphase ist meist der erste Besuch beim Stationsarzt vorgesehen. Dieser entscheidet gemeinsam mit der Patientin und auf Grundlage des Arztbriefes, welche Rehabilitationsmaßnahmen in den folgenden drei Wochen durchgeführt werden sollen. Häufig wird das Pflegepersonal in die Erstellung des Therapieplans miteinbezogen, denn auch das Wundmanagement und die Therapie von eventuell entstandenen Lymphödemen gehören zu den Leistungen der Rehaeinrichtung.
Nach diesem Erstgespräch wird der Therapieplan erstellt, der eine für die Patientin individuell passende Kombination aus körperlichen und psychoonkologischen Einheiten vorsieht. Grundsätzlich sollten an jedem Tag der Rehabilitation verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden, um ganzheitlich und effektiv vorzugehen.
In den folgenden drei Wochen soll die Patientin entsprechend ihres Therapieplans die Maßnahmen zur Rehabilitation durchführen. Je nach Entwicklung und Erfolg in den einzelnen therapeutischen Bereichen kann der Therapieplan nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt angepasst werden. Die Patientin sollte sich während ihrer Brustkrebsreha stets darüber bewusst sein, dass die einzelnen Therapiemaßnahmen auch nach der Reha fortgeführt werden können und sollten. Vor allem die Schulungen und gelernten Übungen im ergotherapeutischen und auch bewegungstechnischen Bereich dienen der Fortführung für die Zeit nach der Reha.
In Einzelfällen kann die Patientin gemeinsam mit ihrem zuständigen Arzt in der Rehaeinrichtung einen Antrag auf Verlängerung der Brustkrebsreha stellen. Vorgesehen ist allerdings die Entlassung aus der Rehaeinrichtung nach drei Wochen. Die Patientin erhält bei ihrer Entlassung einen Bericht sowie Empfehlungen des zuständigen Arztes. Zurück an ihrem Wohnort sollte ein Arzt-Patienten-Gespräch über die eventuell empfohlenen zukünftigen therapeutischen Maßnahmen erfolgen. Nach Ablauf der Anschlussrehabilitation beginnt die Phase der Nachsorge nach dem Brustkrebs.
Sabrina Mandel